Schwarz, Dr. Tobias

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Inhaltsverzeichnis

Fachgebiete: Kulturwissenschaft, Recht, Migration

Adresse

E-Mail: t.schwarz@uni-koeln.de


Dr. To­bi­as Schwarz
Kom­pe­tenz­netz La­tein­ame­ri­ka
Uni­ver­si­tät zu Köln
Go­des­ber­ger­str. 10
50968 Köln

Tel: 0221-470-5476
Web: http://www.kompetenzla.uni-koeln.de/schwarz0.html


Thematische Schwerpunkte

Ausweisungsrecht, nationale Identität, Migration, Rassismus, Methoden der qualitat. Sozialforschung

Geographische Schwerpunkte

Costa Rica, República Dominicana, Venezuela

Geburtsdatum, -ort

geb 1973 in München

Beruflicher Werdegang

seit 2010 wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Kom­pe­tenz­netz La­tein­ame­ri­ka – Eth­ni­ci­ty, Ci­ti­zenship und Be­lon­ging an der Uni­ver­si­tät Köln

2009 Ab­schluss der Pro­mo­ti­on mit der Dis­ser­ta­ti­on „Bedrohung, Gastrecht, Integrationspflicht Differenzkonstruktionen im deutschen Ausweisungsdiskurs“ [1]

2005 - 2009 Dok­torand am In­sti­tut für Eu­ro­päi­sche Eth­no­lo­gie der Hum­boldt-Uni­ver­si­tät in Ber­lin

2006 - 2008 Pro­mo­ti­ons­sti­pen­di­at der Hans-Böck­ler-Stif­tung

1996 - 2004 Stu­di­um der Eu­ro­päi­schen Eth­no­lo­gie, Kul­tur­wis­sen­schaft und So­zio­lo­gie in Ber­lin und Lon­don, Ab­schluss mit einer em­pi­ri­schen Ar­beit über die Ber­li­ner Aus­län­der­ver­wal­tung

Gesprochene Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Gelesene Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Lehrtätigkeit

seit 2010 Lehr­be­auf­trag­ter am His­to­ri­schen Se­mi­nar der Universität zu Köln

seit 2007 frei­er Trai­ner für Work­shops zu MA­X­q­da und Ci­ta­vi

2006 - 2010 Lehr­be­auf­trag­ter am In­sti­tut für Eu­ro­päi­sche Eth­no­lo­gie der HU-Ber­lin

2000 - 2002 Tutor am In­sti­tut für Eu­ro­päi­sche Eth­no­lo­gie der HU-Ber­lin


Laufendes Forschungsprojekt

Nationalstaatliche Mitgliedschaft - Staatsangehörigkeit, Citizenship und Politics of Belonging in Lateinamerika

Das Forschungsprojekt untersucht die formale Definition des Staatsbürgers und seines Gegenübers, dem Nicht-Staatsangehörigen, zwei für nationale Selbstbeschreibungen zentrale Figuren. Es rekonstruiert, welche Ein- und Ausschlüsse im Recht denkbar und legitim sind, und macht damit erkennbar, wie ein für das moderne Kollektivsubjekt zentraler Bestandteil, der body politics, bestimmt ist. Verglichen werden zwei exemplarische Fälle, in denen der Zugang zu diesen Kategorien verhandelt wird, die República Dominicana und Venezuela.

Indem das Forschungsprojekt sowohl Staatsangehörigkeits- als auch Einwanderungsrecht untersucht kann außerdem herausgearbeitet werden, wie normative Vorgänge die Verständnisse von kollektiver nationaler (Nicht-) Zugehörigkeit wiederspiegeln. Im Kern des ‚nationale Eigenen’ steht die explizite Definition des Staatsangehörigen. Der Erwerb der nationalen Mitgliedschaft ist an historisch entstandene und staatlich geregelte Kriterien und Prozeduren gebunden, die eng an nationale Identität geknüpft sind. Daneben beschreibt sich das nationale Kollektiv auch durch die Abgrenzung von seinem Gegenbild, dem Nicht-Staatsangehörigen, selbst. Die Kompetenz des Nationalstaates, über das Aufenthaltsrecht von Staatfremden frei zu verfügen, wird durch Eigenschaften der Einwandernden begründet, die als gegensätzlich zur vorherrschenden nationalen Selbstbeschreibung verstanden werden.

Zum Vergleich von zwei Fallanalysen – jüngste Änderungen des nationalen Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts in Venezuela und der República Dominicana – untersucht das Projekt Gesetzestexte und entsprechende parlamentarische und legislative Vorgänge sowie Publikationen politischer Organisationen (Parteien und NGOs). Als empirische Felder eignen sich die beiden erwähnten Länder besonders gut. Dort führten politische Initiativen im Jahr 2004 zu Anpassungen der Migrationsgesetzgebung (Venezuela: „Ley de Migración y Extranjería“ sowie „Regulación y naturalización de los extranjeros“ im Rahmen der „Misión Identidad“; RD: „Ley General de Migración“). In der Dominikanischen Verfassung wurden außerdem 2010 die Kriterien für den Erwerb der Staatsangehörigkeit verändert, und in Venezuela dauert die Debatte über die Einbürgerung undokumentierter MigrantInnen an. So können diese beiden nationalen Zugehörigkeitspolitiken auch als Vergleich explizit inklusiver bzw. exklusiver nationaler Mitgliedschaftspolitiken genutzt werden.

Publikationen (Auswahl)

Monographien

Be­dro­hung, Gast­recht, In­te­gra­ti­ons­pflicht. Dif­fe­renz­kon­struk­tio­nen im deut­schen Aus­wei­sungs­dis­kurs. Bie­le­feld 2010

Zwi­schen Pa­ra­gra­phen: eine Stu­die zur Wahr­neh­mung der Aus­län­der­be­hör­de durch ihre Kli­en­tIn­nen. Saar­brü­cken 2007


Aufsätze

'Ge­fähr­li­che' und 'läs­ti­ge' Aus­län­der – zum Ex­klu­si­ons­cha­rak­ter von Aus­wei­sun­gen. In: Klim­ke, D.: Ex­klu­si­on in der Markt­ge­sell­schaft. Wies­ba­den 2008

‚Flücht­lin­ge’ in Deutsch­land – er­zwun­ge­nes Leben im Zwi­schen­raum. In: Flücht­lings­rat – Zeit­schrift für Flücht­lings­po­li­tik in Nie­der­sach­sen, H. 103, 2004

Ge­dul­di­ges War­ten auf Dul­dung. In­nen­an­sich­ten einer Aus­län­der­be­hör­de. In: ila H. 283, 2004

Acht Mo­na­te Ab­schie­be­haft in Ber­lin. In: Ko­mi­tee für Grund­rech­te und De­mo­kra­tie (Hg.), Jahr­buch 2001/2002, Köln 2002

Eth­no­gra­phie der Ab­schie­be­haft. In: Eth­no­gra­phi­sche Mo­men­tauf­nah­men. Ber­li­ner Blät­ter H. 25/2002


Letzte Aktualisierung: 06.08.2010

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